Beratung und Verteidigung
in Straf- und Bußgeldsachen sind vielfältig. Immer geht es darum, die Rechte des Mandanten zu schützen und ihn vor rechtswidrigen Einbußen seiner Freiheit, seines Vermögens und seines sozialen Ansehens zu bewahren. Immer geht es um die Verwirklichung des Rechtsstaats.
Wir leisten Beistand
jedem Betroffenen eines Straf- und Bußgeldverfahrens:
- Beschuldigten
- Zeugen
- sonstiges Verfahrensbetroffenen wie Unternehmen und Behörden
in jeder Phase eines Straf- und Bußgeldverfahrens:
- während der Ermittlungen von Staatsanwaltschaften und anderen Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden
- im Zwischenverfahren und bei öffentlich - mündlichen Hauptverhandlungen vor Gericht
- bei der Durchführung von Rechtsmitteln (Beschwerden, Berufungen, Revisionen)
- bei der Vollstreckung von Strafen und Bußgeldern
in jeder belastenden Situation eines Straf- und Bußgeldverfahrens:
- bei Vernehmungen und Anhörungen
- bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen
- bei der Arrestierung von Vermögen
- bei Freiheitsentziehungen
- sonstigen Zwangsmaßnahmen wie Führerscheinbeschlagnahmen, der Entziehung von Fahrerlaubnissen und u.a.m.
in jeder zulässigen Art und Weise:
- durch Beratung und Betreuung
- durch eigene Ermittlungen
- durch Einschaltung von Sachverständigen
- durch Vermittlung und Einbindung anwaltlicher Kompetenz in anderen einschlägigen Rechtsgebieten
Wir beraten
auch schon im Vorfeld möglicher Verfahren zur Vermeidung straf- und bußgeldrechtlicher Konflikte:
- durch Rechtsauskünfte
- durch Rechtsgutachten
- durch Verhaltensempfehlungen
Wir informieren
durch Vorträge und Seminare:
- zu allgemeinen und speziellen straf- und bußgeldrechtlichen Themen
- über Rechte und Pflichten von Betroffenen, Beschuldigten und Zeugen in Straf- und Bußgeldverfahren
- zum Verhalten bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmungen etc.)

