Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts, das alle spezifischen arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen erfasst.

Dazu gehören insbesondere die Bereiche:

  • der Arbeitnehmerüberlassung
  • der Arbeitnehmerentsendung
  • der Arbeitsvermittlung
  • der Ausländerbeschäftigung
  • der Schwarzarbeit
  • der Beitragsvorenthaltung
  • der Lohnsteuerhinterziehung
  • des Leistungsmissbrauchs
  • des Arbeitszeitrechts
  • des Arbeitsschutzrechts
  • der Vergabesperren.

Die Gefahr der straf- oder ordnungsrechtlichen Verstrickung ist groß, besonders für Unternehmen im Bereich der Bauwirtschaft, der Gastronomie und moderner Dienstleistungen.