Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts, das alle spezifischen arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen erfasst.
Dazu gehören insbesondere die Bereiche:
- der Arbeitnehmerüberlassung
- der Arbeitnehmerentsendung
- der Arbeitsvermittlung
- der Ausländerbeschäftigung
- der Schwarzarbeit
- der Beitragsvorenthaltung
- der Lohnsteuerhinterziehung
- des Leistungsmissbrauchs
- des Arbeitszeitrechts
- des Arbeitsschutzrechts
- der Vergabesperren.
Die Gefahr der straf- oder ordnungsrechtlichen Verstrickung ist groß, besonders für Unternehmen im Bereich der Bauwirtschaft, der Gastronomie und moderner Dienstleistungen.

