Arztstrafrecht / Arzneimittelstrafrecht
Der gesamte Bereich des Gesundheitswesens ist in das Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden geraten. Nicht nur jeder (mögliche) Behandlungsfehler löst regelmäßig Ermittlungen aus.
Insbesondere die Abrechnungspraxis, das Sponsoring, die Werbung und der Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Ausgestaltung des Krankenhausdienstes (Arbeitszeit, Arbeitsschutz) stehen im Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden.
Zur Vermeidung unerwünschter rechtlicher Risiken und Nebenfolgen empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Konsultation.

