Bilanzstrafrecht

In jüngster Zeit haben die Strafverfolgungs- und Finanzaufsichtsbehörden die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des Bilanzrechts im StGB, HGB, AktG und anderswo "entdeckt" und Strafverfolgungstätigkeiten in diesem Bereich in Gang gesetzt.

Hier ist es nicht zuletzt Aufgabe der Strafverteidigung, den notwendigerweise breiten Bereich bilanziellen Ermessens vor voreiligen und folgenschweren Zugriffen zu bewahren.