Corporate Compliance

Der aus dem US-amerikanischen Recht stammende Begriff „Compliance“ ist längst nicht mehr nur in international agierenden Konzernen, sondern inzwischen auch im Mittelstand Synonym für das Bestreben, die Einhaltung der für das Unternehmen geltenden Normen sicherzustellen. Für den strafrechtlichen Bereich bedeutet dies zum einen Schutz vor strafbaren Handlungen im Unternehmen, zum anderen die Abwehr von Strafverfolgung.

Infolge gesetzgeberischer Maßnahmen im In- und Ausland, die zu einer Erweiterung des Unternehmerrisikos führen und präventive Maßnahmen fordern, sind Strategien zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken mehr gefragt denn je. Besondere Aufmerksamkeit gilt in unserer Praxis des strafrechtlichen Risikomanagements der Korruptionsprävention.