Kapitalmarktstrafrecht

Das Kapitalmarktstrafrecht hat lange Zeit eher ein Schattendasein geführt. Mit dem Zusammenbruch des Neuen Marktes und einigen spektakulären Strafverfahren hat sich dies grundlegend geändert; ein Effekt, der durch eine Reihe neuer gesetzgeberischer Aktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene noch verschärft wird, z.B. die Novellierung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation.

Das weitgehende Fehlen einer höchstrichterlichen Rechtssprechung trägt erheblich zur Rechtsunsicherheit bei. In dieser Situation ist präventive strafrechtliche Beratung für börsennotierte Unternehmen ein Gebot der Stunde.