Wirtschaftsstrafrecht
In keinem anderen Lebensbereich ist das Risiko straf- und bußgeldrechtlicher Verfolgung derart hoch wie im Wirtschaftsleben. Zum einen haben die Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren ihre Bemühungen um die Verfolgung und Ahndung von Wirtschaftsstraftaten beträchtlich erhöht. Dazu gehört die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Sondereinheiten der Landeskriminalämter: dazu gehören spektakuläre Großrazzien, Massenbeschlagnahmen, Festnahmen und Aufsehen erregende Hauptverhandlungen.
Zum anderen ist die Grenze zwischen lauterem und unlauterem unternehmerischen Handeln schwankend und oft nur hauchdünn. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften wie der allgegenwärtige Untreuetatbestand und die neuen Korruptionstatbestände sind unübersichtlich und vage.
Ständig kommen neue hinzu. Möglichen Fehlentscheidungen der Strafverfolgungsbehörden ist nur durch eine kritische und intensive Begleitung der Verfolgungstätigkeit in jeder Phase eines Wirtschaftsstrafverfahrens zu begegnen; oftmals sind eine spezielle Logistik und hoher anwaltlicher Personaleinsatz gefordert.

