FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN
FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN - Verteidiger in Strafsachen

Korruptionsstrafrecht

Seit jeher nehmen die Beratung von Unternehmen und die Verteidigung von Beschuldigten in Verfahren wegen Korruption im Amt (§ 331 ff. StGB) sowie Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) einen breiten Raum in unserer anwaltlichen Tätigkeit ein. In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die bestehenden Tatbestände fortlaufend erweitert und neue geschaffen, und auf diese Weise eine Vielzahl neuer Anknüpfungspunkte für strafrechtliche Vorwürfe geschöpft:

  • Nach der Ausweitung der Strafbarkeit der Bestechung auf ausländische Amtsträger stehen inzwischen auch die Bestechung ausländischer Angestellter bzw. Beauftragter unter Strafe.
  • Mit der Einführung des sog. Geschäftsherrenmodells erfasst die Bestechung im geschäftlichen Verkehr nunmehr auch Vorteile, die einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens ohne Einwilligung des Unternehmens als Gegenleistung für die künftige Verletzung einer gegenüber dem Unternehmen bestehenden Pflicht angeboten, versprochen oder gewährt werden.
  • An der Schnittstelle zum Medizinstrafrecht geben die im Jahr 2016 neu geschaffenen Tatbestände §§ 299a, 299b StGB über die Korruption im Gesundheitswesen Kliniken, Ärzten, Apothekern und der Pharmaindustrie Anlass, ihre Geschäftspraktiken durch Einholung qualifizierten Rechtsrats überprüfen zu lassen.

Bei unserer Beratung haben wir auch die außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen im Blick. Insoweit ist insbesondere zu beachten, dass eine Verurteilung wegen einer Korruptionsstraftat eine Eintragung in das Wettbewerbsregister nach sich zieht. Für das betroffene Unternehmen kann dies gravierende vergaberechtliche Konsequenzen haben.