FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN
FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN - Verteidiger in Strafsachen

Vermögensdelikte

Anders als die meisten Tatbestände des Wirtschaftsstrafrechts sind die gegen das Vermögen gerichteten Delikte – wie beispielsweise der Betrug gem. § 263 StGB und seine speziellen Ausformungen in Gestalt des Subventionsbetruges gem. § 264 StGB, des Kapitalanlagebetruges gem. § 264a StGB und des Kreditbetruges gem. § 265b StGB – nicht in Nebengesetzen, sondern im Strafgesetzbuch geregelt, also systematisch dem allgemeinen Strafrecht zugeordnet. Gleichwohl spielen diese Tatbestände bei der Strafverfolgung im Wirtschaftsleben eine zentrale Rolle.

Dies gilt insbesondere für den Tatbestand der Untreue gem. § 266 StGB, der auf Grund seiner unscharfen Konturen ein hohes strafrechtliches Risikopotential für Unternehmensverantwortliche, aber auch beim Umgang mit öffentlichen Geldern in der Verwaltung oder in öffentlichen Unternehmen birgt.

Der Untreuetatbestand war in den vergangenen Jahren Gegenstand einer Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen, etwa zu Zuwendungen im Bereich des Sponsoring („SSV Reutlingen“), zum zentralen Cash-Management im Konzern („Bremer Vulkan“), zu unternehmerischen Risikogeschäften („Mannesmann“) oder zur Bildung schwarzer Kassen im privatwirtschaftlichen und öffentlichen Bereich („Siemens“, „CDU-Spendenaffäre“). Den vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung bildet die Landowsky-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2010, mit der das höchste deutsche Gericht der Verfassungsbeschwerde fünf ehemaliger Vorstände der BerlinHyp AG gegen ihre Verurteilung wegen Untreue durch Kreditvergabe stattgegeben und eine „wirkungsmächtige Grundsatzentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Untreuetatbestands und seiner Auslegung“ (Saliger, ZIS 2011, 902) getroffen hat. Einer der fünf Beschwerdeführer wurde in der Tatsachen- und Revisionsinstanz durch Rechtsanwalt Venn verteidigt.

Die Partner waren und sind in einer Reihe weiterer umfangreicher Untreue-Verfahren tätig; berichtet wurde zuletzt etwa über das Verfahren rund um die Kreditderivatgeschäfte der Kommunalen Wasserwerke Leipzig und die Verteidigung eines Vorstands in der sog. „VW-Affäre“ (beide Rechtsanwalt Dr. Pananis).