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FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN - Verteidiger in Strafsachen

Berliner Gerichte lockern die wegen der Corona-Pandemie geltenden Einschränkungen

28.04.2020

Wie die Rechtsanwaltskammer Berlin mitteilt, lockern die Berliner Gerichte (Kammergericht, Landgericht und Amtsgerichte) den wegen der Corona-Pandemie bisher geltenden Notbetrieb. Im Kriminalgericht Moabit haben die Einschränkungen bislang einen deutlich reduzierten Hauptverhandlungsbetrieb zur Folge. Statt 300 Verhandlungen täglich finden derzeit nur 10 bis 25 Hauptverhandlungen pro Tag statt. Zwar wird es auf absehbare Zeit keine Rückkehr zum Normalbetrieb geben. Ab dem 4. Mai 2020 soll die Arbeit der Berliner Gerichte jedoch wieder an Fahrt zunehmen. 

Alle nichtrichterlichen Mitarbeiter in Geschäftsstellen oder Wachtmeister, die sich bisher in häuslicher Rufbereitschaft befinden, sollen am 4. Mai 2020 ihre Arbeit im Kriminalgericht Moabit wiederaufnehmen. Auch Hauptverhandlungen sollen zunehmend durchgeführt werden. Dabei besteht einerseits die Herausforderung, die Verhandlungen so zu gestalten, dass die Regelungen zu Mindestabstand eingehalten werden. Andererseits muss gewährleistet sein, dass ein ungehinderter Austausch zwischen Rechtsanwält*innen und ihren Mandant*innen möglich ist, um eine effektive Verteidigung sicherzustellen. Über konkrete Regelungen für den Hauptverhandlungsbetrieb ist bislang nichts bekannt. 

Rechtsanwalt Stephan Fink