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FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN - Verteidiger in Strafsachen

IP-Strafrecht

Die Strafbarkeit der Verletzung von Intellectual Property (IP) oder gewerblichen Schutzrechten ist in verschiedenen Gesetzbüchern kodifiziert. Die wichtigste Rolle spielt das Urheberrecht. Spektakuläre Verfahren gegen die Anbieter der illegalen Streaming-Plattformen kino.to und kinox.to wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke endeten mit Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen. Wesentlich seltener werden Verletzungen des Marken-, Geschmacksmuster-, Patent- und Gebrauchsmusterrechts verfolgt.

Häufig handelt es sich um grenzüberschreitende Sachverhalte, so dass zum einen die abweichende materielle Strafbarkeit in anderen Jurisdiktionen, zum anderen der Aufwand der Verfolgung im Ausland die Ahndung der Vorwürfe erschwert. Das Spektrum der Beschuldigten reicht vom privaten Nutzer, der online Musikdateien herunterlädt oder urheberrechtlich geschützte Möbel bestellt, bis zu Gewerbetreibenden, denen die Verletzung von Schutzrechten Dritter zur Last gelegt wird.

Eine zunehmende Tendenz im Wirtschaftsstrafrecht ist im IP-Strafrecht die Regel: Die Strafanzeige als Mittel der Informationserlangung für zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Eine wesentliche Rolle spielt daher der Streit um die Gewährung von Akteneinsicht des Anzeigeerstatters und Dritter. Unsere fachliche Erfahrung ist auch hinsichtlich der drohenden Vermögensabschöpfung beim beteiligten Unternehmen von großem Wert.