Charakteristisch für das Medizinstrafrecht sind zwei Deliktsgruppen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von Ärzten, Apothekern und Pharmareferenten stehen: Zum einen der gleichbleibend aktuelle Vorwurf ärztlicher Sorgfaltspflichtverletzungen, zum anderen der zunehmend verfolgungsintensive Bereich des Abrechnungsbetrugs und des Sponsoring. Hinzu treten mit den neuen §§ 299a, 299b StGB nunmehr die Tatbestände der Bestechlichkeit bzw. Bestechung im Gesundheitswesen, die insbesondere mit Blick auf die in der Praxis verbreiteten Kooperationsformen erst in der Rechtsanwendung klare Konturen gewinnen werden.
In allen diesen Fällen kommt es auf eine aktive Mitgestaltung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt an, um das Verfahren noch vor der öffentlichen Hauptverhandlung beenden zu können. Dabei behalten wir auch die für den Betroffenen besonders gravierenden berufsrechtlichen Folgen sowie die häufig parallel geführten Schadensersatzprozesse im Blick.
Neben der Individualverteidigung sind wir für verschiedene Krankenhäuser laufend beratend tätig, geben Schulungen für Fachpersonal und werden für Gutachten angefragt.