Die Formen der Zusammenarbeit unter Rechtsanwälten sind vielfältig: Bürogemeinschaft, Außensozietät oder bloße Kooperation sind denkbare Modelle. Wir haben uns mit Bedacht für die klassische Sozietät entschieden – einen Zusammenschluss gleichberechtigter Partner mit fest angestellten Anwälten. Dies ermöglicht uns, unsere personellen Ressourcen individuell je nach Anforderung des Mandanten und des Mandats optimal zu nutzen. Wir sind damit auch im Innenverhältnis tatsächlich das, was wir nach außen darstellen: ein Team.