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FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN - Verteidiger in Strafsachen

IT-Strafrecht

Aus unserem Alltag sind datenverarbeitende Systeme als Arbeitsmittel und das Internet als Kommunikationsmedium nicht mehr wegzudenken, sie sind damit aber auch Ausgangspunkt und Ziel von strafrechtlich relevanten Handlungen. Das IT-Strafrecht umfasst einerseits Delikte, die mit dem Computer oder über das Internet begangen werden, andererseits Ermittlungsmaßnahmen, die sich auf die Datenübertragung und Datenspeicherung richten.

Um hier effektiv verteidigen zu können, kommt es nicht nur auf ein Verständnis der technischen Entwicklung an. Die Herausforderung, eine sich verändernde Realität unter bestehende Tatbestände des materiellen Rechts zu subsumieren, birgt Rechtsunsicherheit, eröffnet aber auch Argumentationsspielraum.

Da Daten, z. B. E-Mails, auf den eigenen Endgeräten und Servern wie auch bei fremden Providern gespeichert werden, sind diese Medien für die Strafverfolgungsbehörden als Erkenntnisquelle von Interesse. Um die Grundrechte der Beschuldigten und Drittbetroffenen zu wahren, ist eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen erforderlich. Der Gesetzgeber schafft gerade in diesem Bereich fortlaufend weiterreichende Eingriffsbefugnisse. Aktuelle Beispiele sind das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, über dessen Verfassungskonformität das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat, die gesetzliche Regelung der Quellen-TKÜ zur Überwachung und Aufzeichnung verschlüsselter Online-Kommunikation etwa über Plattformen wie WhatsApp oder Skype und die in § 100b StPO neu vorgesehene Online-Durchsuchung.