Nikolai Venn ist seit über 25 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts anwaltlich tätig. Er berät und verteidigt Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen im gesamten Strafrecht, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören u.a. die Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue), Korruption und Steuerhinterziehung sowie das Nebenstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Öffentlich bekannt gewordene Verfahren betrafen bspw. Vorstände mehrerer Banken (BerlinHyp, SachsenLB und HSH Nordbank) u.a. wegen Untreuevorwürfen, einen Minister des Landes Brandenburg wegen Subventionsbetrugs, Sparkassenvorstände u.a. wegen Untreue und Steuerhinterziehung, Vorstände mehrerer Berliner Eigenbetriebe wegen Untreue- und Korruptionsvorwürfen, die VW-„Diesel-Affäre“, Berater wegen „Cum/ex“-Steuergestaltungen, einen Wirtschaftsprüfer im aufsichtsrechtlichen Verfahren im Wirecard-Komplex und die Vertretung eines börsennotierten Immobilienkonzerns wegen DSGVO-Bußgelder u.a. vor dem EuGH.
Nikolai Venn wird in den Rankings von „JUVE - Handbuch Wirtschaftskanzleien“ und „The Legal 500 - Deutschlands führende Kanzleien“ seit vielen Jahren namentlich empfohlen (zuletzt JUVE 2023/24: „hat den Blick auf das Wesentliche“, „kluger Stratege“). Vom Magazin FOCUS erhielt er im September 2024 zum siebten Mal in Folge die Auszeichnung „Top-Rechtsanwalt“ im Fachbereich Strafrecht. Der Berliner Tagesspiegel hat Rechtsanwalt Venn in die 2024 erstmals erschiene Auswahl von „Berlins besten Rechtsanwälten“ aufgenommen. Die im Juni 2024 vom Handelsblatt veröffentlichte Liste „Deutschlands beste Anwälte“ führt Nikolai Venn erneut für die Bereiche Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Zusätzlich zeichnete das Handelsblatt ihn als „Anwalt des Jahres 2024“ für Steuerstrafrecht in Berlin aus.
Geboren 1971 in Konstanz, aufgewachsen in Wien und Den Haag, studierte Nikolai Venn ab 1990 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung 1995 war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter, nach dem Zweiten Staatsexamen 1998 als Rechtsanwalt in einer Berliner Anwaltskanzlei im Bereich Strafrecht tätig. Seit 2001 ist Nikolai Venn Fachanwalt für Strafrecht. Im selben Jahr wechselte er in eine überörtliche Wirtschaftskanzlei, wo er den Bereich Wirtschaftsstrafrecht verantwortete, bis er 2008 als Partner zu FFPV kam.
Zwischen 2001 und 2011 war Rechtsanwalt Venn ehrenamtlich Lehrbeauftragter der rechtswissenschaftlichen Fakultät Universität Potsdam für Straf- und Strafprozessrecht mit Veranstaltungen u.a. zum Wirtschaftsstrafrecht und dem Recht der Strafverteidigung. Im Wintersemester 2024/25 veranstaltet Nikolai Venn gemeinsam mit RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher an der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig ein Zulassungsseminar zum Thema "Die juristische Aufarbeitung des NS-Unrechts". Auf Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen referiert er regelmäßig zu wirtschaftsstrafrechtlichen und strafprozessualen Themen.
Nikolai Venn ist Mitglied des Beirats der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) und Autor diverser Veröffentlichungen zum materiellen Strafrecht und Strafprozessrecht. Ein Verzeichnis seiner Veröffentlichungen finden Sie hier.
Nikolai Venn ist Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WiSteV), der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V., der Brandenburgischen Kriminalpolitischen Vereinigung e.V., der Deutsch-Niederländischen Rechtsanwaltsvereinigung e.V (DNRV) sowie der European Criminal Bar Association (ECBA).
Nikolai Venn
Hausvogteiplatz 10
10117 Berlin
Tel: +49 30 86 87 59 0
Fax: +49 30 86 87 59 11
E-Mail: n.venn(at)ffpv.de