Nikolai Venn ist seit 2008 Partner bei FFPV. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1998 praktiziert Venn ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts, seit 2001 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Venn berät und verteidigt Unternehmen und Einzelpersonen im gesamten Strafrecht, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht, was die Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue), Korruption und Steuerhinterziehung einschließt, ebenso wie im Nebenstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht mit Bezügen u.a. zu den Bereichen Arbeitsleben, Datenschutz, geistiges Eigentum und Umwelt.
Aktuell ist Rechtsanwalt Venn u.a. in mehreren „Cum/ex“-Fällen tätig, er vertritt einen Wirtschaftsprüfer einer „Big Four“ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in dem bislang umfangreichsten berufsrechtlichen Verfahren der Abschlussprüferaufsichtsstelle und verteidigt die Deutsche Wohnen SE gegen die Verhängung eines DSGVO-Millionenbußgelds vor den nationalen Gerichten und vor dem Europäischen Gerichtshof.
Rechtsanwalt Venn wird in den Rankings von „JUVE - Handbuch Wirtschaftskanzleien“ und „The Legal 500 - Deutschlands führende Kanzleien“ seit vielen Jahren namentlich empfohlen („kompetent, unaufgeregt, durchsetzungsstark“ - JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/22). In der im Juni 2022 vom Handelsblatt veröffentlichten Liste „Deutschlands beste Anwälte“ wird er zum wiederholten Mal im Bereich Steuerstrafrecht empfohlen. Vom Magazin FOCUS erhielt er im September 2022 zum fünften Mal in Folge die Auszeichnung „Top-Rechtsanwalt“ im Fachbereich Strafrecht.
Geboren 1971 in Konstanz, aufgewachsen in Wien und Den Haag, studierte Nikolai Venn ab 1990 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung 1995 war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter, nach dem Zweiten Staatsexamen 1998 als Rechtsanwalt in einer Berliner Anwaltskanzlei im Bereich Strafrecht tätig. 2001 wechselte er in eine überörtliche Wirtschaftskanzlei, wo er den Bereich Wirtschaftsstrafrecht verantwortete, bis er 2008 als Partner zu FFPV wechselte.
Zwischen 2001 und 2011 war Rechtsanwalt Venn ehrenamtlich Lehrbeauftragter der rechtswissenschaftlichen Fakultät Universität Potsdam für Straf- und Strafprozessrecht mit Veranstaltungen u.a. zum Wirtschaftsstrafrecht und dem Recht der Strafverteidigung. Auf Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen referiert er regelmäßig zu wirtschaftsstrafrechtlichen und strafprozessualen Themen. Nikolai Venn ist Mitglied des Beirats der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) und Autor diverser Veröffentlichungen zum materiellen Strafrecht und Strafprozessrecht.
Rechtsanwalt Venn beteiligt sich regelmäßig mit Fachaufsätzen, Entscheidungsanmerkungen und Buchbeiträgen am rechtswissenschaftlichen Diskurs. Ein Verzeichnis seiner Veröffentlichungen finden Sie hier.
Nikolai Venn ist Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WiSteV), der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V., der European Criminal Bar Association (ECBA) sowie der Deutsch-Niederländischen Rechtsanwaltsvereinigung e.V (DNRV).
Nikolai Venn
Hausvogteiplatz 10
10117 Berlin
Tel: +49 30 86 87 59 0
Fax: +49 30 86 87 59 11
E-Mail: n.venn(at)ffpv.de