FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN
FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN - Verteidiger in Strafsachen

Wettbewerbsstrafrecht

Wettbewerb gilt gemeinhin als Leitprinzip einer freiheitlich geprägten Wirtschaftsordnung. Doch in der Wahl der Mittel, sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen, sind dem Marktteilnehmer ebenso Grenzen gezogen wie in der Entscheidung, sich mit Wettbewerbern zusammenschließen. In strafrechtlicher Hinsicht sind insoweit der den Korruptionsdelikten verwandte Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), das Verbot der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) sowie die Bußgeld- und Straftatbestände des Kartellrechts zu nennen.

Zunehmende Bedeutung hat nach unserer Beobachtung in den letzten Jahren der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Diese bislang im Urheberrechtsgesetz verortete Materie ist nunmehr in § 23 des zum 26. April 2019 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) geregelt. Durch die gesetzliche Neuregelung hat der Geheimnisbegriff signifikante Veränderungen erfahren. So verlangtder Strafrechtsschutz den "Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" des Inhabers, während das sog. "Reverse Engineering" nunmehr erlaubt ist. Die damit einhergehenden Interpretationsspielräume stellen einerseits hohe Ansprüche an die (Präventiv-)Beratung von Unternehmen und bieten andererseits neue Ansätze in der Verteidigung. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer besonderen Expertise in der Beratung betroffener Unternehmen und individuell Betroffener zur Seite. 

Auf der Rechtsfolgenseite sind bei der Festlegung der Verteidigungsstrategie frühzeitig die Regelungen des Wettbewerbsregistergesetzes (WregG) in den Blick zu nehmen, wonach eine Verurteilung wegen bestimmter, in § 2 WRegG näher bezeichneten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu einer Eintragung in das Wettbewerbsregister und in letzter Konsequenz zum Ausschluss des betroffenen Unternehmens von öffentlichen Aufträgen führen kann.