FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN
FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN - Verteidiger in Strafsachen

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist eine der unübersichtlichsten und wechselhaftesten Materien des gesamten Rechts. Die Steuergesetze ändern sich fast täglich – und mit ihnen auch die Erklärungspflichten der Steuerzahler. Die ohnehin häufig konturschwache Grenze zwischen erlaubter Steuergestaltung und strafbarer Steuerhinterziehung verschiebt sich so fortlaufend. Die Rechtsentwicklung der letzten Jahre war zudem stark geprägt durch zahlreiche Grundsatzentscheidungen des für das Steuerstrafrecht zuständigen 1. Strafsenats des BGH, etwa zu den – inzwischen teilweise Gesetz gewordenen – erhöhten Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 AO und zu den verschärften Vorgaben für die Rechtsfolgenbestimmung bei Steuerstraftaten.

Die Fachkenntnisse auf diesem Gebiet stetig zu aktualisieren und zu vertiefen, ist Voraussetzung einer erfolgreichen Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung und anderer Steuerstraftaten. Nicht weniger wichtig ist es für unsere anwaltliche Arbeit, auf eine große praktische Erfahrung in einer Fülle von Steuerstrafverfahren unterschiedlichster Fallgestaltung zurückgreifen zu können, um so die Entscheidung für die individuell richtige Verteidigungsstrategie treffen zu können. 

Auf dieser Grundlage verteidigen wir unsere Mandanten seit geraumer Zeit in Berlin, aber auch bundesweit erfolgreich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung und andere Delikte.