FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN
FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN - Verteidiger in Strafsachen

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts, das alle spezifischen arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen erfasst.

Dazu gehören insbesondere die Bereiche:

  • Arbeitnehmerentsendung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsschutzrecht
  • Arbeitsvermittlung
  • Arbeitszeitrecht
  • Beitragsvorenthaltung
  • Illegale Ausländerbeschäftigung
  • Leistungsmissbrauch
  • Lohnsteuerhinterziehung
  • Mindestlohn
  • Schwarzarbeit
  • Vergabesperren


Die recht unübersichtlich in einer Vielzahl von Nebengesetzen geregelte Materie ist von hoher praktischer Bedeutung, nicht nur in besonders gefährdeten Branchen wie dem Bausektor oder der Gastronomie. Adressaten arbeitsstrafrechtlicher Sanktionsnormen sind in erster Linie Arbeitgeber bzw. die für sie handelnden Organe oder Vertreter. Neben der Verteidigung der individuell Beschuldigten oder Betroffenen ist zumeist auch das Risiko einer Sanktionierung des Unternehmens im Wege einer Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG) oder der Einziehung (§§ 73 ff. StGB, §§ 22 ff. OWiG) in den Blick zu nehmen.

Das Arbeitsstrafrecht hat in den vergangenen Jahren zudem zunehmend die Aufmerksamkeit der Wissenschaft gefunden. Wir beteiligen uns an diesem Diskurs u.a. als als Co-Autoren in dem von Ignor/Mosbacher in der 3. Auflage (2016) herausgegebenen Handbuch Arbeitsstrafrecht.