FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN
FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN - Verteidiger in Strafsachen

Datenschutz(-sanktions)recht

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 drohen Unternehmen bei datenschutzrechtlichen Verstößen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent ihres Vorjahresumsatzes. Bislang war die Verfolgungs- und Ahndungspraxis der deutschen Datenschutzbehörden im internationalen Vergleich eher moderat. Dies soll sich nach dem Willen der Aufsichtsbehörden nun ändern: Am 14. Oktober 2019 haben sich die Datenschützer des Bundes und der Länder auf ein gemeinsames Konzept zur Bußgeldbemessung geeinigt. Dessen Praxistauglichkeit sollen die ersten medienwirksam initiierten großen Bußgeldverfahren nun unter Beweis stellen. 

FFPV haben in beiden der bislang einzigen DSGVO-Bußgeldverfahren vor deutschen Landgerichten die Verteidigung geführt („1&1“, LG Bonn, und „Deutsche Wohnen SE“, LG Berlin). Derzeit vertreten wir die Deutsche Wohnen SE vor dem Europäischen Gerichtshof in dem Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV zu der bislang ungeklärten Frage, ob die DSGVO – anders als das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht – eine unmittelbare Unternehmenshaftung gestattet.

Die Rechtslage ist aufgrund der Verzahnung der europarechtlich geprägten DSGVO mit dem nationalen Sanktionenrecht diffizil. Die Beratung und Verteidigung im  Datenschutzstrafrecht und -ordnungswidrigkeitenrecht verlangt daher interdisziplinäre Expertise und Erfahrung. Damit stehen wir Unternehmen und ihren Leitungspersonen gerne engagiert zur Seite.