FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN
FREYSCHMIDT - FRINGS - PANANIS - VENN - Verteidiger in Strafsachen

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist eine beständig wachsende, zunehmend komplizierte Materie. Das gesamte Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsleben ist bis in seine Verästelungen von Straf- und Bußgeldvorschriften erfasst. Nie gab es so viele Verbotsnormen wie heute. Nie wurden (mögliche) Zuwiderhandlungen derart intensiv verfolgt. Dazu gehört die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Sondereinheiten der Landeskriminalämter; dazu gehören Großrazzien, Massenbeschlagnahmen, Festnahmen und Aufsehen erregende Hauptverhandlungen.

Doch das Strafrecht darf immer nur die Ultima Ratio staatlichen Handelns sein. Als Verteidiger in Strafsachen ist es unsere Aufgabe, die Einhaltung dieses verfassungsrechtlichen Gebots in der Praxis sicherzustellen. Dieser Verantwortung sind wir uns in jedem Einzelfall bewusst. Denn jede Ermittlung kann schwerwiegende berufliche, persönliche und finanzielle Folgen haben – und zu falschen Ergebnissen führen. Davor wollen wir Sie schützen.

Die Strafverteidigung ist und bleibt unsere Kernkompetenz. Wir verteidigen in allen Verfahrensstadien, angefangen vom Ermittlungsverfahren über die Verteidigung in der Hauptverhandlung bis zur Revisionsinstanz und gegebenenfalls der Strafvollstreckung.

Daneben sind wir als Zeugenbeistand, gelegentlich als Nebenklägervertreter, sowie in Wirtschaftsstrafsachen als Unternehmensanwälte und in der strafrechtlichen Beratung tätig.

Unsere langjährige Erfahrung, die kompromisslose Spezialisierung und unsere Fähigkeit, Personalressourcen zu bündeln, ermöglichen uns eine hohe Professionalität und Zuverlässigkeit, der wir uns zugleich in jedem Mandat verpflichtet fühlen.