Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mit einer Initiativstellungnahme Unzulänglichkeiten im Strafverfahren, namentlich bei der Urteilsabsetzungs- und der Revisionsbegründungsfrist, kritisiert. Nach Ansicht der BRAK treffen zwei Probleme aufeinander, die sich gegenseitig potenzieren und zu extremen Diskrepanzen und letztlich zur Beschneidung von Rechtsmittelmöglichkeiten im Strafprozess führen.
Die gesamte Stellungnahme der BRAK finden Sie hier.
Rechtsanwalt Stephan Fink